„Nazis töten.“ bleibt straffrei
Wieder hat Die PARTEI einen weiteren Sieg für die Demokratie und Meinungsfreiheit errungen. Am 9. November, dem Datum der Pogromnacht, forderte die Nazi-Splitterpartei, sogenannte „Die Rechte“, die Freilassung der in Bielefeld inhaftierten Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck.
Der KV Bielefeld der Partei Die PARTEI hielt dagegen, und hing am Vorabend der Nazi-“Demo” ein Plakat auf, auf dem „Nazis töten.“ stand. Damit wurde eine Gegenkundgebung angekündigt, der sogenannte Staatsschutz witterte darin aber eine Aufforderung zur Straftat und ließ die Plakate von der Bundespolizei abhängen (Siehe hier).
Natürlich hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen der “Aufforderung zu Straftaten” eingestellt. Die beschlagnahmten Plakate werden nun wieder am Freitag, 17. Januar, während einer Mahnwache um 17 Uhr an der Ecke August-Bebel-Straße / Kesselbrink aufgehängt. Die Kreisverbandsvorsitzende Oberbäumer dazu: “Der entscheidende Unterschied ist der Punkt auf dem Plakat. Einer Aufforderung folgt ein Ausrufezeichen.” Der Slogan werde durch den Punkt am Satzende eindeutig zum Aussagesatz. Dass Nazis getötet haben, sei historisch unstrittig. Dass dies auch für die Gegenwart gelte, zeigten die NSU-Morde oder die Ermordung Lübckes.
Die Einstellung des Verfahrens reicht uns aber nicht, wir wollen eine Bestätigung, dass die Beschlagnahme rechtswidrig war um Rechtssicherheit für alle anderen Ortsverbände zu erhalten, die dieses Plakat in den nächsten Wahlen einsetzen werden.
Pressespiegel:
Neue Westfälische: Der Slogan „Nazis töten.“ bleibt straffrei
WAZ: „Partei“-Plakate mit „Nazis-töten“-Schriftzug sind legal