LandesPARTEItag 2015 in Köln
Liebe PARTEImitglieder in NRW,
wir laden euch herzlich ein zum diesjährigen Landesparteitag in Köln:
Datum: 18. Juli 2015
Ort:
Club Bahnhof Ehrenfeld
Bartholomäus-Schink-Str. 65/67
50825 Köln
http://cbe-cologne.de/
Beginn: 14 Uhr
Wir freuen uns auf euch und ein sensationelles Spektakel mit langweiligen
Formalien, bewegenden Reden, Bier, Oberbürgermeisterkandidaten, Promis,
“Gesang” und mehr!
Mit PARTEIischen Grüßen
Der Landesvorstand
i.A. Keno Schulte, Generalsekretär
PS: Es folgen die Tagesordnung und die bisher eingegangenen Anträge.
Weitere Informationen wie Übernachtungsempfehlungen folgen.
Tagesordnung:
Top 1 Eröffnung und Formalien
a) Begrüßung der Teilnehmer
b) Feststellung der satzungsgemäßen Ladung
c) Feststellung der Beschlussfähigkeit
d) Abstimmung über die Zulassung von Gästen, Presse sowie Bild- und
Tonaufnahmen
e) Wahl der Tagungsleitung
f) Wahl des Schriftführers
g) Beschluss der Tagesordnung
Top 2 Anträge
a) Satzungsänderungsanträge
b) Schiedsgerichtsordnung
c) Sonstiges
Top 3 Schiedsgericht
a) Nachwahlen
b) Wahl von zwei Ersatzrichtern
Top 4 Berichte
a) Bericht des Vorstands
b) Bericht der Rechnungsprüfer
Top 5 Entlastung des Vorstands
Top 6 Vorstandswahlen
a) Wahl der Wahlkommission und Stimmzähler
b) Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden
c) Wahl des Generalsekretärs
d) Falls notwendig: Neubesetzung weiterer frei gewordener Vorstandsposten
Top 7 Sonstiges (nicht beschlussfähig)
Satzungsänderungsantrag des Generalsekretärs an den Landesparteitag am
18. Juli 2015 in Köln:
Hinzufügen:
§9
„(9)
Der Landesparteitag wählt zwei Rechnungsprüfer gemäß §9 Absatz 5
Parteiengesetz.“
§9
„(10)
Das Schiedsgericht wird vom Landesparteitag gewählt. Die Amtszeit
beträgt
zwei Jahre. Das Schiedsgericht besteht aus drei Richtern und zwei
Ersatzrichtern. Die Schiedsgerichtsordnung des Bundesverbands und die
Bestimmungen des Parteiengesetzes sind zu beachten.“
Änderungen:
§10 (2)
(2) Anträge auf Satzungsänderung sind nur dann zulässig, wenn sie
mindestens zwei Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim
Landesvorstand
eingegangen sind.
ändern in:
„Anträge auf Satzungsänderung sind nur dann zulässig, wenn sie
mindestens sechs Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim
Landesvorstand eingegangen sind.“
—
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