Die PARTEI klagt gegen undemokratische Wahlrechtsänderung in NRW

Münster, 8. April 2025 – Heute wurde vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes NRW die Klage von Die PARTEI gegen die Wahlrechtsänderung zur Kommunalwahl 2025 verhandelt. Die cDU, die sogenannten Grünen und die sPD hatten zuvor das Auszählungsverfahren geändert – mit dem Ziel, stimmschwächere Parteien systematisch zu benachteiligen und ihnen Sitze in den Kommunalparlamenten vorzuenthalten. Der Name des neuen Verfahrens: „Rock-Verfahren“ – ein schlechter Witz auf Kosten der Demokratie. Die mündliche Verhandlung dauerte nur rund zweieinhalb Stunden – effizient, weil klar ist, wer recht hat: DIE PARTEI. Entsprechend siegesgewiss ist Die PARTEI – weil der Rechtsstaat toll ist und Die PARTEI immer recht hat.

Die Landtagsmehrheit aus cDU und Grünen hatte zusammen mit der sPD am 4. Juli 2024 beschlossen, das bisherige mathematisch gerechte Sitzverteilungsverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers durch das sogenannte “Rock-Verfahren” zu ersetzen – benannt nach dem grünen Landtagsabgeordneten Simon Rock –, welches mathematisch große Parteien bevorzugt. Dieses Verfahren führt zu einem Zugewinn an Sitzen vor allem für AfD, CDU, Grüne und SPD auf Kosten von kleineren Parteien und insbesondere Wählergruppen.

„Diese Änderung ist ein direkter Angriff auf die Gleichheit der Wahl und die demokratische Vielfalt in den Kommunalparlamenten“, erklärt Patrick Meyer, der Politische Geschäftsführer der PARTEI „Das neue Verfahren bevorteilt größere Parteien – zu denen mittlerweile leider auch die miefige AfD gehört – und benachteiligt stimmschwächere, ästhetischere und sinnvollere Parteien wie Die PARTEI.“

Viola Neumann, stellvertretende Landesvorsitzende von Die PARTEI NRW: „Der Gegenseite scheint das Sitzverteilverfahren Jacke wie Hose zu sein. Sie haben sich dann für den Rock entschieden.“

DIE PARTEI wurde in diesem Verfahren von dem sehr guten Dr. Sebastian Roßner vertreten, einem ausgewiesenen Experten auf dem Gebiet des Wahlrechts. Neben Die PARTEI klagen auch andere Parteien wie das BSW, Volt und die FDP gegen die Änderung. Viele Wahlrechtsexperten und Parteien sehen in dem neuen Sitzverteilungsverfahren einen klaren Verstoß gegen die Chancengleichheit und die Prinzipien fairer Wahlen, welche oft genug von Parteien wie Grünen, sPD und cDU betont werden, wenn es ihren Interessen dient.

Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie unter:

Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofs NRW
https://www.verfgh.nrw.de/aktuelles/pressemitteilungen/2025/08_250321/index.php

Geändertes Kommunalwahlgesetz
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMG18-59.pdf

DIE PARTEI – sie ist sehr gut. Auch fürs Wahlrecht.

Kontakt für Rückfragen und für Berechnungen zu den Folgen der Änderungen des Wahlrechts:
Pressekontakt Die PARTEI NRW
E-Mail: presse@die-partei-nrw.de

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*