Geschäftsordnung und Anträge

Geschäftsordnung Landesparteitag Die PARTEI NRW am 27.08.2022 in Detmold

  • 1 Leitung, Schriftführung, Wahlkommission
  1. Der Parteitag wählt in offener Abstimmung: 
  • eine Leitung aus zwei Personen
  • mindestens eine Schriftführung 
  • eine Wahlleitung 
  • mindestens zwei Wahlhelfende 
  1. Geschäftsordnung und Tagesordnung werden zu Beginn des Parteitages beschlossen. 
  • 2 Vorstellung und Abstimmung der Änderungsanträge 
  1. Für jeden Antrag haben die Antragstellenden maximal zwei Minuten Zeit den Antrag und dessen Begründung vorzustellen. Anschließende Verständnisfragen und deren Beantwortung fallen nicht in diesen Zeitraum, sollen aber möglichst kurz gehalten werden. Sollte eine antragstellende Person verhindert sein, kann diese eine Vertretung zur Vorstellung ernennen. Die Vertretung ist möglichst vor Beginn des Parteitags dem Landesvorstand bekannt zu geben. 
  1. a) Nach der Vorstellung besteht die Möglichkeit je eine Für- und Gegenrede, in je      maximal zwei Minuten zu halten. Falls der Parteitag weiteren Redebedarf sieht kann per offener Abstimmung, mit einfacher Mehrheit, je eine Rede von erneut zwei Minuten beantragt werden. Sollte der Parteitag keinen Redebedarf sehen, kann per offener Abstimmung, mit einfacher Mehrheit, die Redeliste geschlossen werden.
  1. Änderungen der Anträge können durch alle stimmberechtigten Mitglieder des Parteitags beantragt werden. Diese sind nur dann zulässig, wenn sie entweder:
  • Uneindeutigkeiten ausräumen 
  • Fehler in der Wortwahl beheben 
  • den Sinn des ursprünglichen Antrags nicht verfälschen 
  • oder den Antrag sinnvoll erweitern.
  1. Über die Anträge, sowie die Änderungen wird offen abgestimmt. Für die Annahme reicht eine einfache Mehrheit. 
  • 3 Übernahme in bestehende Satzung
  1. Der Landesvorstand ist dazu angehalten die beschlossenen Änderungsanträge in die bestehende Satzung aufzunehmen, bzw. zu ändern und diese spätestens zwei Monate nach dem Parteitag auf der Homepage des LV NRW zu veröffentlichen. Bei umfangreichen Änderungen kann der Landesvorstand im Anschluss an die Abstimmungen eine Verlängerung der Frist beantragen, dafür braucht es eine einfache Mehrheit des Parteitags. 
  1. Rechtschreibung, Grammatik und geschlechtergerechte Sprache sind vom Landesvorstand nach dem Parteitag zu prüfen und ggf. anzupassen. Diese Punkte sind nicht Teil der Diskussion um Änderungsanträge während des Parteitages. 
  2. Die Punkte 1. und 2. dürfen vom Landesvorstand an Mitglieder des Landesverbands delegiert werden.

Satzungsänderungsanträge

  1. Paragraph 16 

Satzungsänderungsanträge beantrage ich folgende Änderung:

 ALT § 16 – Satzungsänderungen (1) Änderungen dieser Satzung beschließt der Landesparteitag mit einfacher Mehrheit 

NEU § 16 – Satzungsänderungen (1) Änderungen dieser Satzung beschließt der Landesparteitag mit 3/4-Mehrheit 

Begründung: Unsere Satzung ist die Rechtsverordnung unserer PARTEI, diese sollte wohl durchdacht und nicht leichtfertig oder unüberlegt zu ändern sein

2. Paragraph 14 und 15  

ALT § 14 – Ä (1) Ä 

NEU § 14 – entfällt 

sowie 

ALT § 15 – Ö (1) Ö 

NEU § 15 – entfällt 

Begründung: Aufgrund mangelnder Relevanz streichen

3. Paragraph 9

ALT § 9 – Organe des Landesverbandes (5) Der Landesvorstand tritt mindestens zweimal jährlich persönlich oder in Form einer Telefonkonferenz zusammen. […] 

NEU § 9 – Organe des Landesverbandes (5) Der Landesvorstand tritt mindestens zweimal jährlich persönlich oder in Form einer digitalen und/oder telefonischen Konferenz zusammen. […] 

Begründung:  Anpassung auf heute gängiges Verfahren von Videokonferenzen.

4. Paragraph 6

ALT § 6 – Ordnungsmaßnahmen (1) Verstößt ein Mitglied des Kreisverbandes gegen die Satzung, Grundsätze oder Ordnung der PARTEI und fügt ihr somit Schaden zu, kann der Landesvorstand unter Beachtung von § 10 Abs. 5 PartG folgende Ordnungsmaßnahmen verhängen: […] 

NEU § 6 – Ordnungsmaßnahmen (1) Verstößt ein Mitglied des Verbandes gegen die Satzung, Grundsätze oder Ordnung der PARTEI und fügt ihr somit Schaden zu, kann der Landesvorstand unter Beachtung von § 10 Abs. 5 PartG folgende Ordnungsmaßnahmen verhängen: […] 

Begründung: Aus „Kreisverband“ wird „Verband“ um alle Untergruppierungen mit einzuschließen und Irritationen zu vermeiden.

5. Paragraph 17

Der LandesPARTEItag zu Detmold beschließt die Einführung des Satzungsparagraphen 17 „Mandatsträgerabgaben“ (der bisherige §17 wird zu §18) wie folgt: § 17 – Mandatsträgerabgaben 

(1) Alle Mandatstragende erhalten ihre Aufwandsentschädigungen als Schmerzensgeld. 

(2) Wer sein Mandat mit Realpolitik ausfüllt hat wiederum den übrigen GenossX, sowie der PARTEI selbst, Schmerzensgeld zu leisten. Dieses beläuft sich auf 100% der jeweils ausgewiesenen Aufwandsentschädigung. Ätsch! 

(3) Über Punkt 2 entscheidet eine vom Landesvorstand einzurichtende Kommission für Realpolitikvermeidung, welche den alternativen Namen „Realpolitikinquisition“ trägt. 

(4) Niemand erwartet die Realpolitikinquisition! 

Begründung: Als müsste das begründet werden. Echt ma‘! 

6. Mindestdauer von Landesparteitagen sicherstellen

Da wir ja nur sehr selten die Möglichkeit haben, Genoss*innen aus ganz NRW zu sehen, dürfen PARTEItage nicht zu kurz sein. Zu kurze PARTEItage resultieren in viel zu aktiven Telegramgruppen und das kann wirklich NIEMAND wollen! Daher beantrage ich für den Landesparteitag am 27.08.2022 eine Ergänzung von §10 unserer Landessatzung durch folgenden Absatz 6. 

Ergänzung: §10 Landesparteitag (Mitgliederversammlung) (6) Der Landesparteitag darf eine Mindestdauer von acht Stunden nicht unterschreiten. Sollten im Vorfeld nicht genügend Anträge gestellt worden sein, wird unter dem TOP Verschiedenes so lange das PARTEI Lied gesummt, bis die Mindestdauer erreicht ist Die Mindestdauer gilt nicht bei außerordentlichen Landesparteitagen.

7. Stärkung der Schatzmeisterei 

Um die Schatzmeisterei in Zukunft noch arbeitsfähiger zu gestalten und eine schnelle Erstellung des Rechenschaftsberichts zu gewährleisten (LaVo! Gib Spendenquittung) sollte der Vorstand umstrukturiert werden. 

Hierzu beantrage ich für den Landesparteitag am 27.08.2022 eine Änderung von §9 Absatz 3 unserer Landessatzung.

 Aktuell: § 9 – Organe des Landesverbandes (3) Dem Landesvorstand gehören dreizehn Mitglieder an: 

  • eine Vorsitzende 
  • drei stellvertretende Vorsitzende 
  • drei Schatzmeisterinnen 
  • die politische Geschäftsführerin 
  • die Generalsekretärin 
  • vier Mitglieder ohne besonderen Geschäftsbereich (obG) 

Geänderte Form: § 9 – Organe des Landesverbandes (3) Dem Landesvorstand gehören dreizehn Mitglieder an: 

  • eine Vorsitzende 
  • eine stellvertretende Vorsitzende 
  • elf Schatzmeisterinnen

8. Erweiterung der Ordnungsmaßnahmen 

Da unsere Satzung dem Landesvorstand bisher nur sehr wenig Möglichkeiten für Ordnungsmaßnahmen bietet, ist es an der Zeit das Strafrepertoire zu erweitern. Die neuen Ordnungsmaßnahmen sind: 

Lehrauftrag: Das Mitglied wird verpflichtet eine Schulung zu halten, weshalb das gezeigte Verhalten unangemessen war. Zu dieser Schulung sind der Landesvorstand und alle Personen einzuladen, die nicht eingeschritten sind. 

Öffentliche Verachtung: Das Mitglied wird verpflichtet, bei allen PARTEI-Veranstaltungen in einem gewissen Zeitraum mit einem FDP-Pin rumzulaufen. Der Pin wird vom Landesvorstand gestellt und der Zeitraum unter Berücksichtigung der Schwere des Fehlverhaltens vom Landesvorstand bestimmt. 

Hierzu beantrage ich für den Landesparteitag am 27.08.2022 eine Änderung von §6 Absatz 1 unserer Landessatzung. 

Aktuell: §6 – Ordnungsmaßnahmen (1) Verstößt ein Mitglied des Kreisverbandes gegen die Satzung, Grundsätze oder Ordnung der PARTEI und fügt ihr somit Schaden zu, kann der Landesvorstand unter Beachtung von § 10 Abs. 5 PartG folgende Ordnungsmaßnahmen verhängen: 

  1. Verwarnung, 
  2. Verweis, 
  3. Enthebung aus einem Parteiamt, 
  4. Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden, 
  5. Ausschluss. 

Geänderte Form: §6 – Ordnungsmaßnahmen (1) Verstößt ein Mitglied des Landesverbandes gegen die Satzung, Grundsätze oder Ordnung der PARTEI und fügt ihr somit Schaden zu, kann der Landesvorstand unter Beachtung von § 10 Abs. 5 PartG folgende Ordnungsmaßnahmen verhängen: 

  1. Verwarnung, 
  2. Lehrauftrag, 
  3. Verweis, 
  4. Öffentliche Verachtung, 
  5. Enthebung aus einem Parteiamt, 
  6. Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden,
  7. Ausschluss.

9. Clownsnasen

Hiermit beantrage ich das alle, die mehr als zwei Anträge stellen, künftig auf jedem LandesPARTEItag eine Clownnase für die Versammlung tragen müssen.

Begründung: Nur Masochistinnen stellen unnötig viele Anträge um die LandesPARTEItage unnötig in die Länge zu ziehen. Um das Mobbing leichter zu gestalten, sollen die Antragsstellenden eine Clownnase tragen. So, mehr schreib ich nicht, hab kein Bock.

10. Paragraf 16

§16 wird ersetzt durch Ü. Die folgenden Paragrafen erhalten fortlaufende Nummern.

Begründung: Keine.

Anträge

1. Auflösung des Bezirksverbandes „Nord-Westfalen“

Hiermit beantragen wir die sofortige Auflösung des Bezirksverbandes „Nord-Westfalen“.

Begründung: Seit der Gründung des Bezirksverbandes „Nord-Westfalen“ am 15.08.2021 in Münster blieb der Verband untätig. Es gab keine Partizipation bei den zurückliegenden Wahlen (Bundestagswahl 2021, Landtagswahl 2022). Auch darüber hinaus gab es bisher keine erkennbare Aktivität oder gar irgendeine Form der Kommunikation mit den zum BezV. gehörenden KVs und OVs. 

Im Grunde hat der Verband bisher nur eines geleistet: Er verschlang im Zuge seiner Gründung am 15.08.2021 Geld in Form der zur Gründungsversammlung nötigen Raummiete, welche durch Spenden diverser Verbände zusammengetragen wurden, die diese Finanzmittel rückblickend betrachtet besser in die Wahlkämpfe hätten investieren können und sollen. Die Frage „ist das noch ein Verband oder kann das weg?“ beantworten wir damit sehr klar: Das kann weg! Zum Schluss die nüchterne rechtliche Begründung: Unsere Satzung sieht von den Verbänden Aktivität vor. Damit verstößt der Bezirksverband gegen die Satzung des Landes- wie des Bundesverbandes. 

 2. Verbot von Biermischgetränken bei allen PARTEI-Veranstaltungen in NRW. 

Begründung: Das deutsche Bier hat Tradition und Geschichte. Es ist kühl, blond, oben etwas offen, macht verwegen und, wenn man zu lange in seiner Nähe verweilt, etwas dumm. So ein edles Gebräu solle nicht durch die Vermischung mit niederen Gewässern verunreinigt und beschmutzt werden! 

Eine solche Tat gälte gar als Frevel und Verbrechen an der Glorie des Bieres daselbst. Wer sich eines solchen Gräuels am Biere schuldig macht wird damit bestraft für das laufende Quartal zu Stammtischen und anderen PARTEIVeranstaltungen Heineken, oder wahlweise Wurstwasser, trinken zu müssen. 

Bier, oh Bier, nie entsprang aus deinem isotonischen Schoße etwas Schlechtes! 

3. Zeitlimit für LandesPARTEItage 

Der Landesverband der Partei Die PARTEI NRW beschließt die Einführung eines Zeitlimits für zukünftige LandesPARTEItage. Dieses werde in zukünftige Geschäftsordnungen eingewoben. Das Zeitlimit beträgt eine Kubickidusche. 

Begründung: Die jüngsten Landes- und BundesPARTEItage haben gezeigt, dass diverse GenossX, mit wahlweise masochistischen oder sadistischen Neigungen, sehr gerne sehr lange tagen. Die Gründe hierfür können Vielfältig sein: Kein Zuhause, keine Freunde, keine Hoffnung, zu viel Hoffnung, Selbsthass, Selbstliebe, Verwechslung mit der sPD oder alles auf einmal. 

Um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten beschließt der LandesPARTEItag die Einführung eines klaren Zeitlimits für zukünftige LandesPARTEItage. Dieses Zeitlimit wird in zukünftigen zu beschließenden Geschäftsordnungen eingebunden werden. 

Natürlich soll das Zeitlimit noch immer genügend Zeit für Wahlen, Bartwuchs, die Besiedelung des Mars, eine komplette Schwangerschaft, die Neubepflanzung des Regenwaldes oder das Brauen von Bier lassen. Deshalb wird es auf die Länge einer Kubickidusche festgelegt. 

4. “Schließung des LPTs und Singen!”

Hiermit beantrage ich zu TOP 7 „Schließung des LPTs und Singen!“, dass das angekündigte Singen durch die frei vorgetragene Version des PARTEIlieds erfolgt; dass dieses also ohne Untermalung von elektronisch abgespielter Musikbestandteile durch die Mitglieder dargeboten wird. Ab jetzt und immerdar. 

Begründung:

  1. Jedes Mitglied der PARTEI hat das PARTEIlied auswenidg zu kennen! Die Resteverwertung des seinerzeit nicht mehr benötigten Liedes aus dem anderen Deutschland und das Ritual des gemeinsamen Absingens als Manifestierung unserer gemeinsamen Bestrebungen ist ein ebenso verbindendes wie auch grundlegendes Element innerhalb unserer PARTEI wie das Wissen darüber, dass wir die Mauer wieder aufbauen möchten oder dass unser GröVaZ Manfred Sonneblum heißt. Es ist unerlässliches Basiswissen, das immer wieder abgefragt sein will. Wer in Text und/ oder Melodie Unsicherheiten vorweist ist leicht als Aspirant für die nächste Kaderschulung zu identifizieren und kann durch liebevolle Schmähung zu einer Teilnahme daran bewegt werden.
  2. Singen verbindet. Dem Chanten des „Ohms“ in einem tibetischen Mönchskloster gleich vereingen sich hunderte an sich schreckliche Einzelstimmen zu einem engelsgleichen Laut, der Seelen und Leiber durch esoterische Schwingungen dem Nirvana annähert. Jeder „Layla“-gröhlende Männerchor auf Mallorca kann das bestätigen. 
  3. Die Slime-Variante ist scheiße. Bzw. ist sie sehr gut, allerdings nur für öffentliche Pöbelaktionen wie z.B. Demonstrationen gegen störende Nachtruheverordnungen oder eine CSD-Playlist. Für den Vortrag durch Normalmenschen ist sie gänzlich ungeeignet – die benötigte raue Herrenstimme (Ähnlichkeiten zu gröhlenden Mallebesuchern sind rein zufällig und stehen in keinem inneren Zusammenhang) für eine eloquente Darbietung lässt sich erst durch den Konsum von 3,5 Schachteln Zigaretten und drölf Litern Whiskey-Cola-Bier erzielen; leider ist jedoch nach selbigem die Beibehaltung einer erkennbaren Rhythmik quasi unmöglich. Die einzigen Menschen, denen dieses Meisterwerk je geglückt ist sind die Mitglieder der Gruppe Slime. SIND WIR SLIME?! Ich denke die wenigsten unter uns können dies von sich behaupten; womit bewiesen wäre: Menschen sollten das PARTEIlied niemals auf dies Weise vortragen. Es ist gleichermaßen erniedrigend für die Mithörenden wie die Singenden. Ich plädiere daher für die althergebrachte und damit automatisch bessere À Capella-Variante! Millenials hassen diesen Trick.

5. Antrag auf Auflösung des Landesverbandes NRW 

Hiermit stelle ich für den Landesparteitag am 27.08.2022 einen Antrag auf Auflösung des Die PARTEI Landesverbandes NRW nach §12 Absatz 1. Die verbleibenden Finanzmittel werden dem „Pulheim Frechener Eisenbahnfreunde e.V.“ übertragen. Die verbleibenden PARTEI-Pavillions und Sonnenschirme werden umgehend zum zeitgleich stattfindenden Redhead Days Festival in Tilburg (Niederlande) gebracht. Dort können sie eventuell Leben retten.

Begründung für die Auflösung siehe Telegramgruppe „Die PARTEI NRW“

6. Menstruationsfeier Mittwoch

Hiermit beantrage ich die sofortige Einführung der Menstruationsfeien Mittwoch.

Begründung: Really Dudes? Muss ich das wirklich begründen? Niemand, wirklich niemand sollte an einem Mittwoch bluten müssen. Falls sich Jemensch fragen sollte warum Mittwochs, eifach weil nicht menstruierende Personen auch nicht bluten. Und um der Faulenquote besser gerecht werden zu können, möchten wir doch alle einen Tag in der Woche haben an dem wir faul im Bett, der Couch, der Wanne oder sonst wo rumliegen können.