Anträge für den LPT 2025

Aktuelle Informationen und fristgerecht eingegangene Anträge zum LandesPARTEItag 2025.

Inhalt

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Eröffnung des Parteitags
§ 3 Versammlungsleitung
§ 4 Protokollführung
§ 5 Tagesordnung
§ 6 Behandlung von Tagesordnungspunkten
§ 7 Satzungsänderungsanträge
§ 8 Änderungsanträge
§ 9 Geschäftsordnungsanträge
§ 10 Abstimmungen & Wahlen
§ 11 Öffentlichkeit der Verhandlungen
§ 12 Abweichung von der Geschäftsordnung

§ 1 – Geltungsbereich
Die Geschäftsordnung (GO) regelt den Ablauf der jährlichen Mitgliederversammlung des Landesverbandes NRW und ergänzt insoweit die jeweils gültige Satzung.

§ 2 – Eröffnung des Parteitags
Ein Mitglied des Vorstands eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung fest und leitet die Wahl der Versammlungsleitung. Sofern eine geheime Abstimmung beantragt wird, beruft das Vorstandsmitglied eine provisorische Zählkommission, die in offener Abstimmung zu bestätigen ist.

§ 3 – Versammlungsleitung
(1) Die Versammlungsleitung stellt die Zahl der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder der Versammlung fest und führt die Wahl der Zählkommission und der Protokollführung durch.
(2) Der Versammlungsleitung stehen alle zur Aufrechterhaltung der Ordnung erforderlichen Befugnisse zu (u.a. Entzug des Wortes, Ausschluss von der Versammlung, Unterbrechung der Versammlung, Auflösung der Versammlung). Die Versammlungsleitung kann jederzeit zum Verfahren das Wort ergreifen.
(3) Bei Wortmeldungen sind die Redenden gebeten all Ihre (Ehren-)titel zu nennen, auf Wunsch der Versammlungsleitung sind die Redenden dazu angehalten.

§ 4 – Protokollführung
(1) Aus dem Protokoll müssen Datum & Uhrzeit, Versammlungsort, Zahl der stimmberechtigten und nicht stimmberechtigten erschienenen Mitglieder und Gäste, die Tagesordnung und die Gegenstände der Beschlussfassung in der Reihenfolge der Behandlung, die Beschlüsse im Wortlaut und die Abstimmungsergebnisse ersichtlich sein.
(2) Auf Verlangen müssen persönliche Erklärungen in das Protokoll aufgenommen oder diesem als besondere Anlage beigefügt werden, sofern das betroffene Mitglied durch einen konkreten Verhandlungsgegenstand in seinen persönlichen Interessen berührt ist. Die persönliche Erklärung ist schriftlich vorzulegen.
(3) Die Protokolle sind von der Versammlungsleitung und der Protokollführung zu unterzeichnen und zeitnah dem Bundesverband zu übersenden.

§ 5 – Tagesordnung
Die Versammlungsleitung fordert die Versammlung zum Beschluss der Tagesordnung auf; über die Absetzung, die Änderungen der Reihenfolge, und die Aufnahme fristgerecht beantragter zusätzlicher Tagesordnungspunkte entscheidet die Versammlung mit einfacher Mehrheit.

§ 6 – Behandlung von Tagesordnungspunkten
(1) Die Versammlungsleitung eröffnet für jeden Beratungsgegenstand der festgestellten Tagesordnung die Aussprache.
(2) Sofern sie dies verlangen, erhalten die Antragstellenden zu den behandelten Anträgen das Wort zur Begründung.
(3) Sofern mehr als zwei Teilnehmende zu einem zur Abstimmung gelangenden Gegenstand sprechen wollen, erstellt die Tagesleitung eine Liste der Redner:innen. Zur Aussprache über den Antrag erteilt die Versammlungsleitung das Wort in der Reihenfolge dieser Liste. Die Eintragung in die Liste wird in der Reihenfolge der Wortmeldungen vorgenommen. Auf Verlangen eines Teilnehmenden und bei GOAntrag auf Schluss der Liste gibt die Versammlungsleitung die Anzahl der auf der Liste stehenden Wortmeldungen bekannt. Die Redner:innen halten ihre Beiträge knapp und präzise, nach Möglichkeit unter einer Minute Redezeit. Mitglieder, die nicht Antragsstellende des behandelten Antrags sind, dürfen maximal 1-mal zu einem Antrag sprechen und müssen, sofern es sich um eine Gegenrede handelt diese singend vortragen. Der Landesvorstand sorgt für entsprechende musikalische Untermalung. Über Ausnahmen entscheidet die Versammlungsleitung bei Bedarf. (4) Die Versammlungsleitung kann zu Verfahrensfragen jederzeit das Wort ergreifen; in besonderen Fällen kann sie außer der Reihe das Wort erteilen, wenn dies für den Gang der Verhandlung förderlich
ist.
(5) Nach dem Schluss der Aussprache stellt die Versammlungsleitung etwaige Änderungs- und Ergänzungsanträge und anschließend den jeweiligen Hauptantrag zur Abstimmung.

§ 7 – Satzungsänderungsanträge
(1) Stimmberechtigte Mitglieder haben gemäß Satzung das Recht, Anträge auf Änderung der Satzung zu stellen, sofern diese satzungsgemäß eingereicht werden.
(2) Den Antragstellenden ist das Recht einzuräumen, den Antrag angemessen zu begründen.
(3) Satzungsänderungsanträge zum gleichen Gegenstand sind gemeinschaftlich zu verhandeln.

§ 8 – Änderungsanträge
(1) Jedes stimmberechtigte Versammlungsmitglied hat das Recht, zu jedem beschlussfähigen Hauptantrag einen Änderungsantrag zu stellen. Das Antragsrecht ist persönlich und schriftlich auf einem blanko DIN-A-4 Papier einzureichen.
(2) Den Antragstellenden ist das Recht einzuräumen, den Antrag angemessen zu begründen.
(3) Änderungsanträge zum gleichen Gegenstand sind gemeinschaftlich zu verhandeln.

§ 9 – Geschäftsordnungsanträge
(1) Jedes stimmberechtigte Versammlungsmitglied hat das Recht, Geschäftsordnungsanträge zu stellen. Das Antragsrecht ist persönlich auszuüben. Geschäftsordnungsanträge sind vorrangig zu behandeln. Das antragstellende Mitglied soll sich mit erhobenen Armen und den Worten „Lecker Kölschbier“ wahrnehmbar melden.
(2) Die Anträge können begründet werden. In jedem Fall ist eine Gegenrede zuzulassen.
(3) Ausschließlich folgende Geschäftsordnungsanträge sind zulässig:
a) Auf Begrenzung der Redezeit,
b) auf Schließung der Rednerliste der bereits vorliegenden Wortmeldungen,
c) auf Schluss der Debatte,
d) auf Unterbrechung der Verhandlungen, Vertagung oder Beendigung des Parteitages,
e) auf Abweichung von der Geschäftsordnung nach § 11,
f) auf Nichtbefassung mit einem Änderungsantrag.
(4) Die Geschäftsordnungsanträge gemäß Buchstaben a) bis c) können nur von
Versammlungsmitgliedern gestellt werden, die noch nicht zu diesem Beratungsgegenstand gesprochen haben oder auf der Rednerliste stehen.

§ 10 – Abstimmungen & Wahlen
(1) Abstimmungen und Wahlen finden in der Regel offen statt, sofern möglich.
(2) Sofern ein Mitglied der Versammlung das beantragt, ist geheim abzustimmen, wenn dem in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit zugestimmt wird.
(3) Jedes Versammlungsmitglied hat eine Stimme. Eine Stimmrechtsvertretung ist ausgeschlossen.
(4) Abstimmungs- und Wahlentscheidungen werden gemäß der Satzung mit einfacher Mehrheit getroffen. Eine einfache Mehrheit ist gegeben, sofern ein Kandidat, Block oder Vorschlag mehr als die Hälfte (also über 50 %) der abgegebenen Stimmen erhält. Ungültige Stimmabgaben zählen bei der Berechnung der Mehrheit nicht mit.
(5) Sofern in der Satzung oder einer anderen Rechtsquelle der Partei eine qualifizierte Mehrheit (z.B. 2/3 Mehrheit) verlangt wird, ist diese maßgeblich.
(6) Abstimmungen über mehrere Anträge i. S. des § 6, die den gleichen Verhandlungsgegenstand betreffen, sind wie folgt abzustimmen: a) Weitergehende Anträge, deren Annahme den Hauptantrag und dazu gehörende Änderungsanträge entfallen lassen, b) Änderungs- und Ergänzungsanträge zu einem Hauptantrag, c) Hauptanträge.
(7) Im Rahmen der Akkreditierung erhalten die stimmberechtigen Mitglieder für offene Abstimmungen Stimmkarten, für geheime Abstimmungen Stimmzettel. Diese werden bei Verlust nicht erneut ausgegeben, um eine mehrfache Stimmabgabe zu unterbinden.

§ 11 – Öffentlichkeit der Verhandlungen
Der Landesparteitag verhandelt grundsätzlich öffentlich. Auf Antrag von mindestens 12 stimmberechtigten Mitgliedern der Versammlung kann für einzelne Beratungspunkte, insbesondere bei Personaldebatten, die Öffentlichkeit einschließlich der Medien mit der Mehrheit der Versammlung ausgeschlossen werden.

§ 12 – Abweichung von der Geschäftsordnung
Von dieser Geschäftsordnung kann mit Zweidrittelmehrheit abgewichen werden.

Satzungsänderung § 9 Organe – Punkt (3)

Der Landesparteitag der Partei Die PARTEI NRW beschließt folgende Satzungsänderung:

§ 9 – Organe (3) Dem Landesvorstand gehören mindestens 8 Mitglieder an:

  1. eine Vorsitzende
  2. zwei stellvertretende Vorsitzende
  3. drei Schatzmeisterinnen
  4. die politische Geschäftsführerin
  5. die Generalsekretärin
  6. weitere Ämter

Über die exakte Anzahl und Bezeichnungen der weiteren Ämter entscheidet der Landesparteitag im Rahmen der Abstimmung über das Wahlverfahren, siehe Absatz (4). Diese Entscheidung gilt jeweils für die nachfolgende Wahl und ist bei der nächsten Wahl neu zu beschließen.

Begründung: Aktuell ist der Landesvorstand auf exakt 13 Mitglieder festgelegt. Aufgrund gestiegener Mitgliederzahlen und damit einhergehendem erhöhtem Arbeitsaufwand sowie Ausweitung der Aufgaben wurde diese Zahl festgelegt. In den letzten vier Jahren hat sich gezeigt, dass mehr nicht immer besser ist und wir es dem Bund gleich tun sollten. Um die Arbeitsfähigkeit des Gremiums auf Dauer sicher zu stellen und diesen Satzungspassus nicht regelmäßig auf die
Bedürfnisse des Landesverbandes anzupassen, sprechen wir uns für eine flexible Formulierung ein.


IntrigrationsbeauftragtX

Beschlussvorschlag: Die Mitgliederversammlung beschließt:

Einer der vier Mitglieder ohne besonderen Geschäftsbereich (obG) des Landesvorstandes der PARTEI NRW wird zum IntrigrationsbeauftragtX. Zum IntrigrationsbeauftragtX darf sich aufstellen lassen, wer *1

  1. nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
  2. eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
  3. die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
  4. die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der im
    Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt
    geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3458), erworben hat.

Begründung: (wird mündlich Vorgetragen) Intrigen! Die PARTEI braucht mehr Intrigen! Ob in NRW oder bei GZSZ – Intrigen machen einfach alles erträglicher. Auch Die PARTEI! Um zuGEWEHRleisten, dass es stets das richtige Maß an Intrigen im LaVo gibt, soll eine IntrigrationsbeauftragtX gewählt werden. Wer eignet sich dafür besser als AusländX! *gemeint sind selbstverständlich Menschen mit Migrationsgeschichte nach GO NRW §27 Absatz 3 Satz 1 – ganz wie bei den legendären ehemaligen Intrigrationsrats – Pardon – Integrationsratswahlen in NRW. Menschen mit Migrationsgeschichte intrigieren die Bevölkerung NRWs bereits erfolgreich zu über 30 %. *2

*1 vgl. GO NRW §27 Politische Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte Abs. 3 Satz 1
*2 https://www.statistik.lwl.org/de/zahlen/migration

Satzungsänderung § 7 – Gliederungen

Der Landesparteitag der Partei Die PARTEI NRW beschließt folgende Satzungsänderung:

§ 7 – Gliederungen
(1) Die PARTEI gliedert sich in Landesverbände. Die Landesverbände können nach ihren örtlichen Bedürfnissen Untergliederungen schaffen. Innerhalb der staatsrechtlichen Grenzen eines Bundeslandes kann es nur einen Landesverband geben.
(2) In Nordrhein-Westfalen erfolgt die Gliederung nachgeordneter Gebietsverbände in 1. Städteregionsverband (SV) mit dem Tätigkeitsbereich eines Kommunalverbands besonderer Art, 2. Kreisverbände (KV) mit dem Tätigkeitsgebiet eines Kreises, einer kreisfreien Stadt und den angrenzenden Ortschaften der dazugehörigen Wahlkreise und 3. Ortsverbände (OV) mit dem Tätigkeitsgebiet eines Ortes oder eines Stadtteils innerhalb eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt.“
(3) Die Gebietsverbände sind dem Landesverband direkt nachgeordnet.
(4) Gebietsverbände sollen sich nicht wirtschaftlich betätigen.
Begründung: Bezirksverbände existierten bisher (sad!). Doch was haben Bezirksverbände je für uns getan? Sie sind Teil von internen Witzen (was sie auch sind!). Man droht mit ihrer Gründung, was wiederum zu Witzen (Level: Dad Joke) führt. Sie veranstalten Versammlungen, die keine öffentliche Wirksamkeit im Sinne der PARTEI entfalten, dafür aber mitunter ca. 743-Stunden lange Streams, die sogar zum „späteren Anschauen für Interessierende“ (ernst gemeint) gespeichert und veröffentlicht werden. Am Ende sind sie vor allem eines: So überflüssig wie die Witze von Fips Asmussen. Hand aufs Herz (der Person neben euch): Wer Bezirksverbände für sinnvoll hält, der oder die lacht auch über seine Witze! Schnappen wir uns etwas Löschkalk, sowie fünf Leichensäcke und beenden endlich diese peinliche Episode nordrheinwestfälischer PARTEI-Geschichte, auf dass man sowohl nach Asmussen, als auch nach unseren Bezirksverbänden, in Zukunft graben wird müssen.

Antrag 1: Antrag auf Auflösung von Verbänden

Der PARTEItag möge beschließen folgende Verbände aufgrund von Inaktivität aufzulösen:
KV Coesfeld
KV Duisburg
KV Olpe
KV Rheinkreis Neuss
OV Alpen
OV Bad Salzuflen
OV Dinslaken
OV Gangelt
OV Gevelsberg
OV Gummersbach
OV Lichtenau
OV Meerbusch
OV Neunkirchen-Seelenscheid
OV Radevormwald
OV Schlangen
OV Waldfeucht
OV Wegberg
OV Werther
OV Wesel
OV Würselen

Begründung:
Kurzbegründung: Säuberung!

Lange Begründung: Alle genannten Verbände haben keine satzungsgemäßen Vorstandswahlen in den letzten zwei Jahren abgehalten oder in Berlin angezeigt. Die zugrunde liegenden Daten wurden der Verbandsdatenbank am 24.10.2025 entnommen.

Antrag 2: Auflösung des Bezirksverbandes „Münster“

Der Landesparteitag der Partei Die PARTEI NRW beschließt die Auflösung des „Bezirksverbandes Münster“.

Begründung: Die Gründung des Bezirksverbandes Münster hatte genau zwei Gründe:

1. Niemand sollte (erneut) irgendeinen, sich selbst wichtig nehmenden, inhaltlich jedoch kaum aktiven, „Realo“-Bezirksverband gründen und mit diesem beim Kommunalwahlkampf 2025 nerven.

2. Wir wollten testen, ob Bezirksverbände in NRW wirklich Sinn machen und angenommen werden, wenn ein solcher in einem Flächenbezirk, wie dem Regierungsbezirk Münster, vor allem vernetzende Arbeit anbietet.

Zu 1.: Hat geklappt.
Zu 2.: Bei den ersten Stammtischen waren ca. ein Dutzend GenossX anwesend. Die Resonanz und Beteiligung nahmen jedoch schnell drastisch ab, so dass schon beim dritten Stammtisch gerade einmal noch drei GenossX anwesend waren. Danach wurde es nur gruseliger.
Hat das die PARTEI-Arbeit der Verbände gestört? Nein, kein bisschen. Bewusst haben wir geschaut was passiert, wenn die Arbeit einfach binnen eines halben Jahres faktisch schleichend eingestellt würde. Würde man nach Stammtischen fragen? Würden offene Gesprächsangebote, Koordinierungs- und Vernetzungshilfen in Wahlkampfzeiten angenommen oder beansprucht? Es passierte gar nichts. Niemanden störte es, niemand vermisste etwas, niemand fragte nach. Vermutlich bemerkte überhaupt niemand irgendetwas, sei es wahlweise die Präsenz oder die Absenz des Bezirksverbandes. Daher stellen wir fest: Die KVs und OVs brauchen diesen Bezirksverband nicht, so wie sie generell nicht noch mehr an herkömmlichen Parteistrukturen benötigen. Sie können sich sehr gut eigenverantwortlich und anarchistisch vernetzen, sowie untereinander in Kontakt bleiben, Aktionen planen und selbige durchführen. Es braucht keine weitere Struktur nur um der Struktur willen, oder weil irgendjemand einen weiteren „schmissigen“ Vorstandstitel in seine Facebook-, Insta-, TikTok-, Tinder-, OF-, Grindr- oder Knuddels-Beschreibung zu knallen gedenkt (auch wenn es fresh aussieht!).

Brennt diesen Bezirksverband nieder!
P.S., ehe es abermals Diskussionen mit GenossX aus anderen Bezirksverbänden gibt, die das Existenzrecht der Bezirksverbände generell unnötigerweise zu verteidigen gedenken:
Der Bezirksverband wirkte nicht an der politischen Willensbildung des Volkes mit und gehört damit auch laut Bundessatzung (§7, Abs. 11) aufgelöst, genau wie der Bezirksverband vor ihm. Ätsch!


Antrag 3: Protokolle für alle!

Beschlussvorschlag:
Die Mitgliederversammlung beschließt:

GenossX muss die Möglichkeit gegeben werden, die Protokolle vergangener LandesPARTEItage einzusehen, da sich ein nicht unerheblicher Teil des sogenannten Lungenflügels die meiste Zeit vor der Halle aufhält. Alternativ kann das Protokoll in einem KI-Video von unserem Maskottchen „Krawatti“ vorgelesen werden.

Antrag 4: Anbindehaltung für Pferde

Beschlussvorschlag:
Die Mitgliederversammlung beschließt:

Bei allen Parteitagen ist draußen für eine geeignete Stelle zu sorgen, an der die (Pferde der) Mitglieder angebunden werden können.

Begründung: Gleichberechtigung für alle Fortbewegungsmittel ist geil!

Antrag 5: Pyro

Beschlussvorschlag:
Die Mitgliederversammlung beschließt:

Landesparteitage sind zukünftig mit einer Pyroshow zu beenden. Die Freigegeben ist hier Feuerwerk der Klassen F1-F4.

Begründung: Pyrotechnik ist kein Verbrechen

Antrag 6: Vampirtest

Beschlussvorschlag:
Die Mitgliederversammlung beschließt:

Zur Absicherung der Gefahr durch Unterwanderung durch Vampire wird es zum Teil der Akkreditierung für jedes Mitglied eine Knoblauchzehe zu essen, sich vor einen Spiegel zu stellen, ein Shotglas Weihwasser (2 cl) zu trinken und ein Jesuskreuz zu berühren. Enttarnte Vampire werden von der Veranstaltung ausgeschlossen.

Begründung: Vampire sind cool, aber anscheinend eine Gefahr für unsere Demokratie!!!11

Antrag 7: Vampire

Beschlussvorschlag:
Die Mitgliederversammlung beschließt:

Die PARTEI NRW begrüßt alle Vampire unter ihren Mitgliedern und sichert ihnen alle notwendigen Annehmlichkeiten (z.B. ausreichend Schatten und Getränke mit Körpertemperatur) zur Teilnahme an jeglichen PARTEI-Veranstaltungen zu.

Begründung: Vampire sind cool und sollten nicht diskriminiert werden.

Antrag 8: Ananas

Beschlussvorschlag:
Die Mitgliederversammlung beschließt:

Ananas gehört auf jede Pizza!

Begründung: Ananas gehört auf jede Pizza!

Antrag 9: Ananasgruppe

Beschlussvorschlag:
Die Mitgliederversammlung beschließt:

Die Telegram Gruppe “Die PARTEI Ananas Gruppe 2.0” wird als offizielles Kommunikationsmedium des Landesverbandes NRW anerkannt. Jegliche Kommunikation über Microsoft Teams oder andere Kanäle (Schwarze Bretter in Kölner Kauflands ausgenommen) wird als ungültig erklärt.

Begründung: Ananas ist geil!

Antrag 10: Bahntickets

Beschlussvorschlag:
Die Mitgliederversammlung beschließt:

Foerdi darf jederzeit die ÖPNV-Tickets eines jeden Mitglieds kontrollieren. Bei Widerstand darf Foerdi das Hausrecht ausüben und entsprechendes Mitglied der Veranstaltung verweisen.

Begründung: Erfolgt vielleicht mündlich.

Antrag 11: Blockflötenverbot

Beschlussvorschlag:
Die Mitgliederversammlung beschließt:

Auf allen Landesparteitagen gilt ein generelles Blockflöten Verbot.

Begründung: Nie wieder Esslingen!

Antrag 12: Kiwi 1

Beschlussvorschlag:
Die Mitgliederversammlung beschließt:

Kiwi (die Frucht) gehört auf jeden Pizza!

Begründung: Kiwi ist geil!

Antrag 13: Kiwi 2

Beschlussvorschlag:
Die Mitgliederversammlung beschließt:

Kiwi (der Mensch) wird zur Ehrenvorsitzenden des Landesverbandes NRW erklärt.

Begründung: Jung, alt, international!

Antrag 14: Lemgo

Beschlussvorschlag:
Die Mitgliederversammlung beschließt:

Die Landessatzung wird um folgenden Satz ergänzt: “Der Landesparteitag tagt ab sofort nur noch in der Stadt Lemgo”.

Begründung: Lemgo ist bei „Nie wieder Detmold“ nicht mitgemeint.