How to PARTEI-Spende

In diesem Beitrag erfährst du, woher unser Geld kommt und wie es weiterhin in die PARTEIkassen fließen kann.

Alle Spenden, die über offizielle Konten der PARTEI gehen, helfen uns, mehr Mittel  aus der Parteienfinanzierung abzurufen. Momentan schöpfen wir die uns eigentlich zustehenden Mittel nicht zur Gänze aus, sondern lassen Jährlich etwa 400.000€ verfallen. Was besonders ärgerlich ist, denn dieses Geld wird dann an die anderen Parteien ausgeschüttet. Jeder Euro, den die PARTEI abrechnen kann, kostet cDU und sPD jeweils etwa 30 Cent, die Grünen 10 Cent, die Linke und die FdP etwa 7 Cent und die AfD immerhin noch 5 Cent an Parteienfinanzierung. Ebenso wichtig für die Finanzierung sind gesammelte Stimmen bei Wahlen, auch das gibt Asche für uns.

Gelder geltend machen

Alle Verbände kaufen Werbematerialien und organisieren Veranstaltungen, um Wahlkampf zu betreiben und das Stimmvieh zu beeinflussen (Willensbildung nach Art. 21 Abs 1 GG). Dazu verlangt es nach finanziellen Mitteln. Aber geschenkt wird nichts! Deshalb müssen wir daran arbeiten, die Chancen, an monetäre Mittel zu kommen, zu erhöhen, welche über die Parteienfinanzierung (§18 Parteiengesetz) geregelt ist. Für uns gibt es vor allem drei Wege, den Wohlfahrtsstaat zu melken. Über

  1. Mitgliedsbeiträge,
  2. Spenden und
  3. die Parteien- und Wahlkampffinanzierung des Bundes und der Länder.

1. Mitgliedsbeiträge:

Wie ihr alle wisst, beträgt der Mitgliedsbeitrag in der Qualitätspartei Die PARTEI 10 Oyro pro Jahr. Zu diesem Spottpreis bekommt ihr supergeile Aktionen, satirische Beiträge und einen jährlichen, affengeilen LandesPARTEItag (2019 sogar im Ausland – Brüssel). Also zögert nicht, weiterhin euren Beitrag zu leisten – am besten auf das Konto des Landesverbandes NRW. Die Daten zur Zahlung eures Mitgliedsbeitrags werden im Rechenschaftsbericht nach Berlin geschickt, sodass eure Zahlung auf euren Namen und Mitgliedsnummer gebucht wird.

Bankverbindung
Inhaber: Die PARTEI NRW
Bank: Sparkasse Köln-Bonn
IBAN: DE85 3705 0198 1929 5485 90
BIC: COLSDE33XXX

Euer Mitgliedsbeitrag kann als Spende angerechnet werden!

2. Spenden:

Es gibt unterschiedliche Spendenarten, fangen wir mit den Geldspenden an:

Geldspenden von natürlichen Personen, diese sind direkte Überweisungen auf die Konten der PARTEI mit einem jeweiligen Verwendungszweck. Dazu hier wieder unser Konto. Nutzt für Spenden an einzelne Kreis- oder Ortsverbände das LV-Konto mit einem klar definierten Verwendungszweck, denn auch hier gibt es Kleinigkeiten zu beachten:

  • „Zweckgebundene Spende *XY* für KV/OV Dingenskirchen “, (*zB Plakate*) damit weist ihr den aufgezählten KV an eure Spende NUR für den angeführten Zweck zu verwenden. Wichtig für die Schatzis, ihr dürft jenes Geld keineswegs für andere Dinge ausgeben, es sei denn dies ist mit der spendenden Person abgesprochen.
  • ”Herkunftsgebundene Spende für KV/OV Dingens”, das Geld steht dem Verband zur freien Verfügung. Es muss nur nachweisbar sein, dass das Geld für den benannten Verband verwendet wurde.
  • ”Spende für KV/OV Bla”, das Geld steht dem Verband völlig frei zur Verfügung, dabei besteht keine bestimmte Nachweispflicht.
  • ”Spende”, somit landet das Geld auf dem Konto des Landesverband, der kann damit machen was er will. Ihr habt keinen Einfluss auf die Verwendung.

Eine Besonderheit gibt es noch, wenn eure MandatsträgX regelmäßig spenden, dann bitte mit dem Verwendungszweck “Mandatsträgerspenden für KV/OV Bla”.

Barspenden: Wenn ihr eine Spende von einer Person auf die Hand bekommt, dann könnt ihr diese eurex SchatzmeistX geben, der diesen Betrag, nach Einzahlung aufs eigene Konto, mit Namen des Spenders auf das LV-Konto transferiert (falls das namentlich nicht wünscht ist behandelt ihr diese als Sammelspende und zwar wie folgt).
Wichtig: maximal 1000 Oyros pro Mensch, pro Jahr! Die Grenze für anonyme Spenden liegt aktuell bei 500 Oyros. Achtet darauf, sonst gibbet Ärger.

Noch wichtiger: Bei einer Einzelspende über 50.000 sofort den Bundesschatzmeister kontaktieren!! Da macht ihr sonst gar nichts.

Sammelspenden (nicht zu Personen zuordenbare Spenden): Wenn ihr einen Stand in der Öffentlichkeit, bei Konzerten oder kulturellen Veranstaltungen macht, nehmt ihr Spenden ein. Verschiedene Spender schmeißen Geld in eure Spendendose, sodass man nicht wissen kann, wer, wie viel gespendet hat – solange Spender keine Spendenquittung (siehe unten) verlangen, ist dies egal. Diese Gelder ebenfalls auf das Landeskonto überweisen mit folgendem Verwendungszweck “Sammelspende *XY* KV/OV Dingens” Achtet, darauf, dass ihr angebt WO(*X*Y zB Infostand, Konzert, Stammtisch) die Spenden gesammelt worden sind.

Auch solltet ihr bei größeren Veranstaltungen mehrere Spendendosen aufstellen oder die eine regelmäßig leeren, die Barspendenbegrenzung liegt bei 1000 Oyros.

Generell gilt für Geldspenden: Innerhalb von 7 Tagen sollen Spenden auf dem Landeskonto eingehen.

Sachspenden (alles was NICHT mit Geld per se zu tun hat): Sammelt bitte alle Belege zu gekauften Dingen oder bezahlten Dienstleistungen, die ihr für die PARTEIarbeit bezahlt habt. Das können etwa Pavillons, Plakate, Aufkleber, Kopierkosten und diverse andere Materialien sein. Solltet ihr für uns unübliche Materialien oder Lebensmittel abrechnen wollen, so gebt bitte die Veranstaltung und ggf. Zweck der Verwendung mit an. Bei Lebensmitteln geht das nur, wenn es nicht für den Verzehr durch PARTEImitgliedX beschafft wurde – wenn ihr das Bier oder den Kuchen verschenkt habt, dann könnt ihr das als Spende einreichen, ist aber eher generell schwierig.
Auch für Sachspenden können Spendenquittungen ausgestellt werden.

Obacht: Bei Kleidung und dem Titanic-Abo wird es heikel, dafür benötigt ihr einen Vorstandsbeschluss. Fragt euren SchatzmeistX oder meldet euch bei uns.

Reisekosten Abrechnung & Spende: Dabei rechnet man eine Fahrt zu und von einer PARTEIveranstaltung ab, also etwa eine Hin- und Rückfahrt zum Landes- oder BundesPARTEItag oder zu wichtigen anderen Veranstaltungen. Ebenso wie eure Unterkunftskosten. Achtung, eure Verpflegung könnt ihr nicht einreichen. Sprecht sowas am Besten immer mit eurem KV/OV Vorstand ab, diese wissen ob die geplante Reise angerechnet werden kann oder nicht. Manchmal sind Vorstandsbeschlüsse notwendig zB beim Besuch eines anderen KV/OV Stammtisches.
Diese Kosten können auch in Spenden umgewandelt werden, wenn Belege zu Tickets mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Reisekostenformular eingereicht werden – privater Pkw bedarf keiner Tankquittung, da gilt eine Km-Pauschale von aktuell 30 Cent. Für eure Übernachtungen, einfach die Rechnung beilegen. Den Link zum Reisekostenformular und zu den Hinweisen zum Ausfüllen findest du hier.

Wichtig: Das Datum zur Reisekostenabrechnung darf nicht älter als 8 Wochen sein, besser ihr reicht es innerhalb von 6 Wochen ein. 

Fristen: Geldspenden 7 Tage nach Erhalt. Reisekostenabrechnung 8 Wochen nach Reiseantritt.
Wie schon angemerkt, wird der Rechenschaftsbericht auf Landesebene zum Jahresbeginn fertiggestellt, eher um Februar rum, damit auch die üblichen TurnbeutelvergessX ihre Chance erhalten 😉 In der Regel ist am 15.01. Einsendeschluss für eure Belege. Wenn der Rechenschaftsbericht auf Landesebene fertig ist, muss der nach Berlin, wo er ge- und überprüft wird. Erst, wenn das passiert ist, können Spendenbescheide ausgestellt werden.

Wenn ihr dann die Zuwendungsbescheinigung nicht bis spätestens zum 30.06. des Folgejahres erhalten habt, so meldet Euch bis spätestens zum 15.07. bei euren SchatzmeistX (Schatzmeister@die-partei-nrw.de), damit wir noch eine Chance haben, im Falle einer Fehlbuchung den Rechenschaftsbericht zu korrigieren. Bei verspäteten Meldungen können wir nicht garantieren, das eine Korrektur und damit die Erstellung einer Zuwendungsbescheinigung noch möglich ist.

3. Parteien- und Wahlkampffinanzierung des Bundes und der Länder:

Hier sei vorerst nur angemerkt, das NRW momentan keine eigene Förderung aus diesen Töpfen bezieht, sondern lediglich einen jährlichen Zuschuß vom Bundesverband bekommt. Das darf sich bei der nächsten Landtagswahl aber gerne ändern.


Spendenbescheinigungen:

Für Euch haben Spenden an uns den Vorteil, dass Parteispenden bis zu einer Höhe von 1.650€ für Einzelpersonen bzw. bis zu 3.300€ für Ehepaare beim Finanzamt anrechenbar sind. Die Hälfte der gespendeten Summe gibts dann beim Steuerausgleich zurück. Ab einer Spendensumme von 300€ schicken wir Euch automatisch eure Spendenbescheinigung, diese können erst ausgestellt werden, wenn der Rechenschaftsbericht (bundesweit) fertig ist, das ist in der Regel zum Ende des ersten Quartals, also März rum. Solltet ihr weniger gespendet haben, aber dennoch eine Spendenquittung benötigen, dann schreibt uns bitte an: schatzmeister@die-partei-nrw.de (das Finanzamt lässt aber Kontoauszuüge und Quittungen auch zu, also keine Panik)

Tipps & Vorgehen beim Einreichen der Unterlagen:

Da es ein ziemlicher Aufwand ist, alles zu buchen und zu kontrollieren (ja, das passiert alles manuell), bitten wir Euch, von witzig gemeinten Ideen, wie etwa den Mitgliedsbeitrag in 12 Überweisungen à 83 Cent zu splitten, abzusehen – wir, der Landes- und BundesschatzmeistX sowie unsere WirtschaftsprüfX werdens Euch danken.

Wenn ihr häufiger Briefmarken braucht, so kauft besser einmal einen 10er Block, statt jedes mal für 0,80€ eine einzelne Marke zu kaufen und einzureichen.

Es wäre für uns praktisch, wenn euer SchatzmeisterX die Quittungen gesammelt an uns schickt, dann können wir euren Verband schon mal abhaken. Ja, das geht auch online  😉

Bitte gebt eine E Mail Adresse oder eine Telefonnummer an, damit wir Euch erreichen können, falls wir Fragen haben sollten.

Quittungen:

  • Lasst die rechte obere Ecke frei, der Platz ist für die fortlaufende Belegnummer reserviert! Einfach nichts hinschreiben, Nada, Null, Finger weg davon. 
  • Eine Quittung muss lesbar sein – insbesondere, was Rechnungsdatum und Betrag angeht.
  • Quittungen müssen komplett sein: nichts abschneiden oder verdecken – Schwärzungen sind erlaubt.
  • Vermerkt bitte bei Sachspenden den Namen des Spenders auf der Quittung.
  • Wenn das Material für eine spezielle Veranstaltung angeschafft wurde, dann notiert bitte Namen und Zweck der Verwendung auf dem Beleg.
  • Nach Möglichkeit bitte alle Quittungen eines Jahres am Anfang des Folgejahres einreichen.
  • Die Belege bitte nach Datum sortieren: Aktuellste ganz oben, älteste unten.
  • Wenn ihr ein Fleißkärtchen haben wollt, bitte Kaufdatum und Endbetrag noch mit Textmarker markieren, dann geht das Buchen schneller.
  • Momentan bevorzugen wir noch die Papiervariante, da es einheitlich sein muss. Deshalb wird alles, was digital ankommt, noch ausgedruckt.
  • Die Quittungen könnt ihr entweder digital oder auf dem Postweg einreichen. Wenn online, dann bitte wie abgebildet. Das spart uns allen Zeit und Nerven, denn sonst müssen wir euch nerven.
  • Solltest ihr eure Belege schon digital eingesendet haben und schickt dann das Original zu uns, dann bitte kennzeichnet das. Einfach nen Post-it drauf kleben mit “Ist schon online eingegangen”. Auch dies spart und Arbeit, Fehler und Nerven.

Anmerkungen zum postalischen Versenden:

Wenn ihr den Postweg vorzieht, dann schickt die Belege bitte an:

Schatzmeisterei NRW
c/o Die PARTEI Ratsgruppe Wuppertal
Schreinerstr 4
42105 Wuppertal

Wenn ihr uns Arbeit abnehmen wollt, dann bitte Quittungen in DIN A4-Größe lochen.

Belege unter DIN-A4-Format auf jeweils ein Blatt A4 Papier kleben und auch lochen.
Denkt dran, oben rechts die Ecke frei lassen.

Anmerkungen zu digitalen Versenden:

Bitte alle Belege ausschließlich per Email an schatzmeister@die-partei-nrw.de schicken.

Wenn ihr keinen Zugriff auf einen Scanner habt, dann nutzt bitte eine App wie z.B. CamScanner (https://www.camscanner.com/). Die Ergebnisse sind wesentlich besser als bei einem einfachen Handyfoto o.ä.

Alle Quittungen bitte als ein PDF-Dokument anhängen: Bitte nur eine Quittung pro Seite in der PDF-Datei.

Soweit es ein Original auf Papier gibt, ist dieses für 10 Jahre aufzubewahren.